AUTOGLAS Center Dobielski GmbHAUTOGLAS Center Dobielski GmbH · Eschweiler

Ratgeber · 10. September 2026

Scheibentönung: Was ist in Deutschland erlaubt?

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Getönte Scheiben sehen gut aus, schützen vor Hitze und neugierigen Blicken. Damit es bei der nächsten Kontrolle keinen Ärger gibt, sollten Sie die Regeln kennen.

Hinter der B-Säule

Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen mit Tönungsfolien beklebt werden, die eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) haben. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zwei Außenspiegel hat.

Frontscheibe und vordere Seitenscheiben

Für Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben gelten strenge Vorgaben zur Lichtdurchlässigkeit. Eine nachträgliche dunkle Tönung ist hier in der Regel nicht zulässig.

Worauf Sie achten sollten

  • Nur Folien mit ABG verwenden
  • Die Genehmigung im Fahrzeug mitführen
  • Auf saubere, blasenfreie Verarbeitung achten

Wir beraten Sie

Wir zeigen Ihnen, welche Tönung für Ihr Fahrzeug zulässig ist, und folieren Ihre Scheiben sauber und dauerhaft.

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Schaden an der Scheibe?

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