Getönte Scheiben sehen gut aus, schützen vor Hitze und neugierigen Blicken. Damit es bei der nächsten Kontrolle keinen Ärger gibt, sollten Sie die Regeln kennen.
Hinter der B-Säule
Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen mit Tönungsfolien beklebt werden, die eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) haben. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zwei Außenspiegel hat.
Frontscheibe und vordere Seitenscheiben
Für Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben gelten strenge Vorgaben zur Lichtdurchlässigkeit. Eine nachträgliche dunkle Tönung ist hier in der Regel nicht zulässig.
Worauf Sie achten sollten
- Nur Folien mit ABG verwenden
- Die Genehmigung im Fahrzeug mitführen
- Auf saubere, blasenfreie Verarbeitung achten
Wir beraten Sie
Wir zeigen Ihnen, welche Tönung für Ihr Fahrzeug zulässig ist, und folieren Ihre Scheiben sauber und dauerhaft.