Ihre Vorteile
Tönungsfolien schützen vor Blicken, reduzieren die Aufheizung des Innenraums und halten einen Großteil der UV-Strahlung ab – das schont Polster und Armaturen. Gleichzeitig wertet eine professionelle Tönung die Optik Ihres Fahrzeugs deutlich auf.
Was ist in Deutschland erlaubt?
Hinter der B-Säule – also an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe – dürfen Tönungsfolien mit allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) angebracht werden, sofern das Fahrzeug zwei Außenspiegel hat. Frontscheibe und vordere Seitenscheiben unterliegen strengen Vorgaben. Wir beraten Sie, welche Lösung für Ihr Fahrzeug zulässig ist.
LLumar-Partner
Als Partner von LLumar verwenden wir für die Scheibentönung LLumar-Fensterfolien – langlebige Markenfolien mit allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) in verschiedenen Tönungsstufen.
Saubere Verarbeitung
Wir reinigen die Scheiben gründlich und passen die Folie exakt an. So entsteht ein gleichmäßiges, blasenfreies Ergebnis, das lange hält.
Wir sind LLumar-Partner für Fensterfolien.
Häufige Fragen
Brauche ich nach der Tönung eine Eintragung?
Bei Folien mit ABG ist in der Regel keine Eintragung nötig. Die Genehmigung sollte im Fahrzeug mitgeführt werden.
Wie lange dauert die Folierung?
Das hängt vom Fahrzeug ab – meist ist sie an einem Tag erledigt.