Ob Steinschlag oder Riss: Glasschäden gehören zu den häufigsten Schäden am Auto. Die meisten sind über die Teilkasko abgesichert.
Was ist versichert?
In der Regel deckt die Teilkasko Glasbruch an Windschutzscheibe, Heckscheibe und Seitenscheiben ab. Glasdächer und Scheinwerfer sind je nach Vertrag unterschiedlich geregelt – ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.
Selbstbeteiligung
Beim Scheibentausch fällt meist die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an. Bei einer Steinschlagreparatur verzichten viele Versicherungen darauf, weil die Reparatur deutlich günstiger ist als ein neuer Einbau.
Keine Hochstufung
Ein Glasschaden über die Teilkasko hat keinen Einfluss auf Ihre Schadenfreiheitsklasse. Ihr Beitrag steigt dadurch also nicht.
So helfen wir Ihnen
Wir übernehmen Schadenmeldung, Fotodokumentation und Abrechnung direkt mit Ihrer Versicherung. Bringen Sie einfach Fahrzeugschein und Versicherungsdaten mit.