Eine Reparatur von defekten Heck- und Seitenscheiben ist leider nicht möglich. Hier ist ein Scheibenaustausch erforderlich – Diesen Tausch führen wir auch gerne vor Ort bequem und schnell aus – Dieser Service (die Anfahrt zu Ihnen) ist natürlich für Sie mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Werden Glasschäden von Ihrer Versicherung abgedeckt, müssen Sie lediglich eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Die Kosten werden – ohne Höherstufung der Versicherungsprämie – übernommen. Selbstverständlich erfolgt auch hier die Abwicklung über Ihre Kfz-Teilkasko-Versicherung, die wir gerne für sie vornehmen (ohne Rechtsberatung). Ihre Versicherung deckt Glasschäden nicht ab? Wir beraten Sie gerne!